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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,4,2

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König Heinrichs Gesandten und Boten in der Lombardei, nämlich dem Churer Bischof Siegfried [von Gelnhausen], Ritter Ugolino da Vicchio und dem Astenser Bürger Heinrich von Ralvengo, antworten der Adlige Podestà Giovanni [Avogadro] di Collobiano und der Ivreer engere Rat (sapientes de consilio privato Ypor.) mit Zustimmung und Willen des ehrwürdigen Vaters, des Ivreer Bischofs und [Franziskaner-]Bruders Alberto [Gonzaga], und namens der ganzen Ivreer Kommune auf die ihnen vorgetragenen Forderungen folgendermaßen: Wenn der Kaiser (dominus imperator) nach Italien diesseits der Alpen kommt, werden sie bereitwillig, wie gute Untertanen und Getreue, ihm gerne und demütig ihre Schuldigkeit zu tun. Dem untengenannten Notar befehlen sie, darüber mehrere Notariatsinstrumente anzufertigen. – Der kaiserliche Öffentliche Notar Petrus, genannt de la Fontana, Sohn des verstorbenen Ivreers Arnaldus, war bei der vorgenannten Beantwortung anwesend und faßte auf Befehl der Gesandten das vorliegende Notariatsinstrument ab, dessen Wahrheit er mit seinem üblichen Notariatszeichen bezeugt. Das Instrument händigte er am Mittwoch, dem 27. Mai, nach der Vesper dem [Öffentlichen] Notar Martino Loggia aus. – Anno Dominice nativitatis MO CCCXO.

Originaldatierung:
die Martis XXOVIO mensis Madii; in civitate Ypor., in domo heredum Guill. condam de Sancto Martino in ruca coperta
Zeugen:
Richter Antonio de Soncino, Petrus de Sancta Agatha, Ritter des Podestà, die Notare und Ivreer Bürger Henricus de Sylono und Martino Loggia und viele andere.

Überlieferung/Literatur

*Original (Pergament, Notariatszeichen des Petrus, genannt de la Fontana) Pisa, AS, 1310 maggio 26 Roncioni corta (früher Roncioni 623bis) mit Rückschrift von der Hand des Bernardo de Mercato: R(esponsio) civitatis Yporegie.

Drucke: Bonaini-Berti, Acta Henrici, S. 9–11 Nr. 6; Schwalm, MGH Const. 4, S. 310 Nr. 362 [II].

Regest: Cartellieri, Regesta episcoporum Constantiensium 2 (1905) Nr. 3533.

Kommentar

Schwierigkeiten bereitet die angemessene Wiedergabe von sapientes de consilio privato Ypor. im Deutschen: Auch in Ivrea war die allgemeine Bürgerversammlung (arengo) gegenüber dem kleineren Kreis nach Art eines »consiglio di credenza« zurückgetreten; vgl. Renate Bordone, Kommune I (in: Lex. des MA. 5, 1991, Sp. 1285–1287) Sp. 1286 mit Gabotto, Millennio di storia (...1900) S. 171. – Martino Loggia wird als Notar aus Ivrea erwähnt bei Gabotto a.a.O. S. 169; er wurde Begleiter der königlichen Gesandtschaft, wie aus seinen erhaltenen Instrumenten seit dem 31. Mai bis zum 27. Juni 1310 hervorgeht; unten Nrn. 450 und 485. – Die Gesandtschaft logierte im Haus des verstorbenen Wilhelm de Sancto Martino, das sich zu diesem Zeitpunkt im Besitz des Wilhelm de Carina befand. – Die Reaktion aus Ivrea wird von den Gesandten in ihrem nach dem 4. August angefertigten Abschlußbericht etwas anders verzeichnet als im Notariatsinstrument der Stadt; unten Nr. 579 § 1. Während oben eine gemeinsame Antwort von Amtsträgern, Kommune und Bischof unterstellt wird, suggerieren die Gesandten in ihrem Bereicht zwei getrennte Antworten: Die Responsio der Ivreer sei nach dem Willen von Podestà und Kommune erfolgt, während der Bischof in gleicher Weise eine eigene Antwort erteilt habe. In diesem Gesandtschaftsbericht kommt separate Beantwortung durch den Ortsbischof auch sonst gelegentlich vor, z. B. ebd. § 6 zu Pavia und § 9 zu Novara. Da im Bericht zwei Antworten aber nicht als Standardreaktion unterstellt werden, drängt sich die Hypothese nachträglicher Ausschmückung nicht zwingend auf. Deshalb ist für Ivrea zu erwägen, ob durch das Notariatsinstrument nicht zwei formal und rechtlich unterschiedene Antworten zusammengezogen worden sind, und sei es aus Ersparnisgründen. – Die jedenfalls uneingeschränkte Annahme der königlichen Forderungen durch Ivrea dürfte auf dem Hintergrund des territorialen Spannungsfelds im Piemont zu sehen sein: Bis zum Tode des letzten Aleramiden Johann I. von Montferrat 1305 in dessen Obödienz, hatte sich die Stadt nicht auf dessen fünfzehnjährigen Schwestersohn Theodor I. Palaiologos als Erben (1305–1338) verlassen, sondern sich dem Schutz der Mailänder Torriani unterstellt, und es scheint auf eben unserem Zeugnis zu beruhen, wenn für die Eporediesen angenommen wird, sie hätten bei Heinrichs VII. Romzug als erste in Italien Treue geschworen; vgl. Gino Borghezio in: Enciclopedia Italiana 20 (1949) S. 75 Sp. 1 mit Aldo A. Settia in: Lex. des MA. 6 IV (1992) Sp. 801. In die gleiche Richtung weist das Übergehen jenes mailändischen Zwischenspiels bei Guiseppe Sergi, Ivrea (ebd. 5 IV, 1990, Sp. 841f.) Sp. 841.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,4,2 n. 445, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/a0265770-e288-4a95-aaa7-0d14bd490575
(Abgerufen am 19.04.2024).