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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,4,1

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In Gegenwart König Heinrichs verkündet der Dominikaner Mathäus im Anschluß an seine Mariä-Himmelfahrts-Predigt in der Heilbronner Franziskanerkirche allen Anwesenden, daß die königlichen Gesandten Bischof Philipp von Eichstätt und Bischof Siegfried von Chur an die­sem Tag mit besiegelten Briefen Papst Clemens’ V. zurückgekehrt seien, in denen dieser den König einlade, zu einem diesem genehmen Termin binnen der nächsten drei Jahre die Kaiserkrone zu empfangen.

Überlieferung/Literatur

Schilderung: Chronica Aulae Regiae I 90, ed. von Emler (...1884) S.126f., ed. von Loserth (...1875) S.231. – Re­gesten: Böhmer, Heinrich VII. (...1844) S.266 nach Nr.137 unter dem 14. August.

Kommentar

Den Sachverhalt schildert unser einziger Gewährsmann Peter von Zittau in wörtlicher Rede: »Reversi sunt [...] regis nostri nun­ccii [!], videlicet Philippus Eystetensis et Sifridus Churiensis episcopi ad sedem apostolicam missi, qui domino regi bul­la­tas retulerunt literas, in quibus dominus papa Clemens quintus ad suscipiendam sanctam coronam imperialem invitat et evo­cat dominum nostrum regem. Scribit enim dominus papa, quod quandocunque infra triennium rex voluerit et paratus fuerit, sibi imperiale Romanum velit imponere diadema.« – In dem einschlägigen Brief Papst Clemens’ V. vom 26. Juli 1309 wurde die Kaiserweihe für den 2. Februar 1312 oder einen anderen papstgenehmen Tag zugesagt, ohne die Drei-Jahre-Frist zu nen­nen; oben Regest Nr.235. Da die Kaisererhebung am 29. Juli 1312 tatsächlich noch binnen dreier Jahre seit den Heil­bron­ner Er­eignissen stattfand, hat hier nicht Kenntnis des Briefinhalts, sondern Wissen um das schließliche Geschehen die Fe­der ge­führt. – Der vorangegangene Brief König Heinrichs, in dem dieser seine Gesandten beglaubigt, diese zur stell­ver­tre­ten­den Eides­leistung gegenüber dem Papst ermächtigt und um die Erhebung zum Kaiser nachgesucht hatte, stammt vom 2. Juni 1309, oben Regest Nr.170; den entsprechenden Sicherheitseid leisteten die königlichen Abgesandten am 26. Juli 1309 in Avig­non, oben Regest Nr.233. Ob die Boten auch päpstliche Schreiben vom 29. und 30. Juli 1309 über die Neu­be­set­zung der Bi­stümer Kamerich, Basel und Lausanne seitens des Apostolischen Stuhles an den Königshof nach Heilbronn mit­brach­ten (oben Regesten Nrn.239 bis 241), bleibt offen.

Daß nicht die 1291 erwähnte Marienkirche der Deutschordenskommende Heilbronn Schauplatz des Geschehens war, berechtigt kaum zu dem Schluß, daß der König auch nicht bei den Deutschherren Quartier genommen habe; vgl. oben Nr.250 vom 13. August 1309, Kommentar. Kann man doch damit rechnen, daß das seit dem ersten Drittel des 13. Jahrhunderts be­ste­hende Deutschordenshaus bis zu Anfang des 14. Jahrhunderts leistungsfähig ausgebaut worden war, auch wenn der größte Umfang des Komplexes erst in der Frühneuzeit erreicht wurde; vgl. Dieter Weiss in: Württembergisches Klosterbuch (2003) S.260f. Wahrscheinlich war es schon zu Beginn des 14. Jahrhunderts nicht nur das älteste, sondern auch »das größte der Heil­bron­ner Klosterbauwerke«; vgl. Zimmermann, Heilbronner Klarakloster (...1993) S.16 [Zitat] und 19. Ohnehin wurde Heil­bronns Franziskanerkirche erst 1314 geweiht, obgleich sie schon jahrzehntelang im Bau war; trug doch »das älteste Wappen am Gewölbe der Kirche [...] die Jahreszahl 1290«; Ehrenfried, Barfüßer und Klarissen (1977) S.12 mit Weihinschrift-Photo S.13. Zwar scheint es Franziskaner in Heilbronn seit 1272 gegeben zu haben; aber ihre damalige Niederlassung gilt als »sehr klein und eng«, so daß seit 1314/15 erweitert wurde; ebd. S.12 und Zimmermann a.a.O. S.16/18.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,4,1 n. 253, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1309-08-15_1_0_6_4_1_295_253
(Abgerufen am 29.03.2024).