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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,4,1

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Für diesen Köln-Aufenthalt des Königshofs erfährt man über die Quartiere folgendes: Die Kö­nigs­halle (vgl. dagegen die folgende Nr.: erzbischöflicher Palast!) wurde vom Erzbischof für den König freigemacht; für den Kölner Erzbischof räumte der Kölner Dompropst seine Dienst­kurie, des weiteren gemäß altem Recht für den Trierer Erzbischof der Propst von St. Ku­ni­bert und für den Mainzer Erzbischof der Propst von St. Marien ad Gradus. Erzbischof Balduin von Trier allerdings blieb bei St. Kunibert nur so lange, bis er sein Recht darauf deut­lich gemacht hatte; wegen zu großer Entfernung zur Königshalle zog er binnen kurzem nach St. Johannes Ev. gegenüber der Halle um. Der erste Weg des Königspaars in Köln hatte ver­mut­lich in den Dom vor den Dreikönigsschrein geführt.

Überlieferung/Literatur

Erwähnung: Gesta Baldewini II 2 (in: Wyttenbach/Müller, Gesta Trevirorum integra 2, 1838) S.205. – Abb.5a der Bilderchronik des Balduineums I zeigt das kniend betende Königspaar unter Kronen vor dem ge­öff­ne­ten Dreikönigsschrein; Heyen, Kaiser Heinrichs Romfahrt (21978) S.61 = Tosti-Croce, Viaggio (1993) S.81, auch Wolfgang Schmid, Kaiser Heinrichs Romfahrt (2000) S.139.

Kommentar

Zur Dreikönigsverehrung durch Heinrich VII. vgl. auch unten Regest Nr.16 zum 13. Januar 1309. Schenk, Zeremoniell und Po­li­tik (2003) S.218 A.664 datiert die königliche Reliquienverehrung in Köln gegen die oben genannten Abbildungswerke in das Jahr 1310, also in die Zeit des nächstabgebildeten Ereignisses, obgleich er sie zum hier so genannten Krönungsumritt rech­net.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,4,1 n. 12, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1309-01-11_1_0_6_4_1_54_12
(Abgerufen am 18.04.2024).