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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,4,1

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Elekt Heinrich (in Romanorum regem electus) tut kund, daß er sich in dem Wunsch, mit Rudolf, dem Pfalzgrafen bei Rhein und Herzog von Bayern, ein Freundschaftsbündnis einzu­ge­hen, eidlich verpflichtet habe, seine ältere Tochter Maria mit Ludwig, dem älteren Sohn Ru­dolfs, zu vermählen, und daß Rudolf dies seinerseits beschworen habe. Seiner Tochter will Hein­rich als Mitgift (in dotem) 16000 Mark reinen Silbers Kölner Gewichts geben, die glei­che Summe wird Rudolf umgekehrt seinem Sohn als Brautgabe (in donationem propter nup­tias) geben. Zum Zeitpunkt der Eheschließung sollen Rudolf 10 000 Mark Silbers von Reichs­gütern (de bonis imperii) ausgezahlt werden, die restlichen 6 000 Mark ein Jahr nach Voll­zug des Beilagers in drei Jahresraten von je 2 000 Mark. Rudolf will umgekehrt die ver­spro­chenen 16 000 Mark in gleicher Weise auf seine Güter und Besitzungen in der Pfalz­graf­schaft an­wei­sen lassen. Wenn einer der beiden Ehegatten nach Vollzug des Beilagers ohne Erben stirbt, soll der Hinterbliebene den Nießbrauch der Güter des Verstorbenen haben, nach sei­nem Tod soll der Nießbrauch an seine nächsten Erben fallen; stirbt aber einer der Eheleute noch vor Vollzug des Beilagers, sollen sowohl die Mitgift als auch die Brautgabe an die Ge­ber zurück­fal­len. Sollte Rudolfs Ehegefährtin (collateralis) Mathilde vor der Anweisung der Brautgabe an Maria sterben, ist unter Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen die Braut­gabe aus Mat­hildes Mitgift zu zahlen. – Siegel der Grafschaft Luxemburg angekündigt. – Ad uni­ver­so­rum sacri imperii fidelium noticiam publicam volumus pervenire.

Originaldatierung:
datum Franchenvordie, quarto kal. Decembris

Überlieferung/Literatur

Überlieferung: Original (Pergament, Grafensiegel mit Rücksiegel an Pergamentstreifen) München HStA, Ge­hei­mes Hausarchiv HU 2389. – Drucke: Fischer, Kleine Schriften 2 (1781) S.525-527 Nr.5 [unzuverlässig]. – Re­gesten: Oefelius, Rerum Boicarum SS 2 (1763) S.125; Böhmer, Heinrich VII. (...1844) Nr.3; ders., Wit­tels­bachische Regesten (1854) S.60; Sauer,CD Nassoicus 3 (1887) Nr.1409 mit »für deren Aussteuer von 16 000 Mark der Pfalzgraf als Wiederlage den gleichen Betrag auf Güter am Rhein [!] anweist«; Wampach, UQB 7 (1949) Nr.1230. – Verzeichnet bei Sprinkart,Kanzlei der Pfalzgrafen (1986) S.502 als Nr.904.

Kommentar

Die weitestgehend textgleiche Gegenurkunde Pfalzgraf Rudolfs I. des Stammlers, vom selben Tag und Ort blieb unter den Re­sten der heinricianischen Reichsregistratur im Or. erhalten und ist gedruckt bei Ficker, Überreste des dt. Reichs-Archivs zu Pisa (... 1855) S.198f. Nr.38; danach Regest bei Koch/Wille, Pfalzgrafen am Rhein 1 (1894) Nr.1598 und verzeichnet bei Sprinkarta.a.O. S.502 als Nr.903. – Maria war 1304, Ludwig 1297 geboren; dieser starb schon 1311, so daß die Ehe nicht zu­standekam; nicht einmal, daß hiermit eine Verlobung vollzogen wurde, wird man resümieren dürfen; gegen Heyen,Kaiser Hein­richs Romfahrt (1978) S.18. Maria heiratete 1322 den letzten Kapetingerkönig Karl IV., den Schönen, von Frankreich, starb aber bereits 1324 III 25 und wurde in Montargis bestattet; Schwennicke, Europäische Stammtafeln, N.F. 1 I (1998) Taf.82 und 91. – Vgl. oben Nr.3 zur Mitgift der Mathilde; deren Namensform im vorliegenden Stück ist zunächst viel­leicht Mechthildis, bei der zweiten Nennung jedoch deutlich Machth. – Wiederholung unter Majestätssiegel am 14. Januar 1309 in Köln (unten Nr.22). – Mit dem Einsatz von Reichsgut für dynastische Verpflichtungen ging Heinrich VII. auf ge­bahn­tem Weg weiter (vgl. das vorige Regest), obgleich spätestens seit ottonischer Zeit Reichsgut und Hausgut geschieden so­wie »Herr­schaft und Herrschaftsobjekte [...] von der Person des Herrschers« gelöst werden konnten; so Dieter Hägermannin: Lex. des MA. 7 III (1994) Sp.621 zwar erst für die Zeit Lothars III., doch vgl. Wadle,Reichsgut und Königsherrschaft (1969) S.100-140 und 289f., besonders S.123-125.

Nachträge

Nachträge (1)

Nachtrag von Martin Clauss, eingereicht am 23.05.2013.

Der Druck der im Kommentar genannten Urkunde findet sich bei Ficker, Überreste des dt. Reichs-Archivs zu Pisa (... 1855) unter der Nr. 38 auf den Seiten 62f. (nicht 198f.).

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,4,1 n. 4, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1308-11-28_3_0_6_4_1_46_4
(Abgerufen am 28.03.2024).