RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,4,1
Sie sehen den Datensatz 46 von insgesamt 319.
Elekt Heinrich (in Romanorum regem electus) tut kund, daß er sich in dem Wunsch, mit Rudolf, dem Pfalzgrafen bei Rhein und Herzog von Bayern, ein Freundschaftsbündnis einzugehen, eidlich verpflichtet habe, seine ältere Tochter Maria mit Ludwig, dem älteren Sohn Rudolfs, zu vermählen, und daß Rudolf dies seinerseits beschworen habe. Seiner Tochter will Heinrich als Mitgift (in dotem) 16000 Mark reinen Silbers Kölner Gewichts geben, die gleiche Summe wird Rudolf umgekehrt seinem Sohn als Brautgabe (in donationem propter nuptias) geben. Zum Zeitpunkt der Eheschließung sollen Rudolf 10 000 Mark Silbers von Reichsgütern (de bonis imperii) ausgezahlt werden, die restlichen 6 000 Mark ein Jahr nach Vollzug des Beilagers in drei Jahresraten von je 2 000 Mark. Rudolf will umgekehrt die versprochenen 16 000 Mark in gleicher Weise auf seine Güter und Besitzungen in der Pfalzgrafschaft anweisen lassen. Wenn einer der beiden Ehegatten nach Vollzug des Beilagers ohne Erben stirbt, soll der Hinterbliebene den Nießbrauch der Güter des Verstorbenen haben, nach seinem Tod soll der Nießbrauch an seine nächsten Erben fallen; stirbt aber einer der Eheleute noch vor Vollzug des Beilagers, sollen sowohl die Mitgift als auch die Brautgabe an die Geber zurückfallen. Sollte Rudolfs Ehegefährtin (collateralis) Mathilde vor der Anweisung der Brautgabe an Maria sterben, ist unter Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen die Brautgabe aus Mathildes Mitgift zu zahlen. – Siegel der Grafschaft Luxemburg angekündigt. – Ad universorum sacri imperii fidelium noticiam publicam volumus pervenire.
- Originaldatierung:
- datum Franchenvordie, quarto kal. Decembris
Überlieferung/Literatur
Überlieferung: Original (Pergament, Grafensiegel mit Rücksiegel an Pergamentstreifen) München HStA, Geheimes Hausarchiv HU 2389. – Drucke: Fischer, Kleine Schriften 2 (1781) S.525-527 Nr.5 [unzuverlässig]. – Regesten: Oefelius, Rerum Boicarum SS 2 (1763) S.125; Böhmer, Heinrich VII. (...1844) Nr.3; ders., Wittelsbachische Regesten (1854) S.60; Sauer,CD Nassoicus 3 (1887) Nr.1409 mit »für deren Aussteuer von 16 000 Mark der Pfalzgraf als Wiederlage den gleichen Betrag auf Güter am Rhein [!] anweist«; Wampach, UQB 7 (1949) Nr.1230. – Verzeichnet bei Sprinkart,Kanzlei der Pfalzgrafen (1986) S.502 als Nr.904.
Kommentar
Die weitestgehend textgleiche Gegenurkunde Pfalzgraf Rudolfs I. des Stammlers, vom selben Tag und Ort blieb unter den Resten der heinricianischen Reichsregistratur im Or. erhalten und ist gedruckt bei Ficker, Überreste des dt. Reichs-Archivs zu Pisa (... 1855) S.198f. Nr.38; danach Regest bei Koch/Wille, Pfalzgrafen am Rhein 1 (1894) Nr.1598 und verzeichnet bei Sprinkarta.a.O. S.502 als Nr.903. – Maria war 1304, Ludwig 1297 geboren; dieser starb schon 1311, so daß die Ehe nicht zustandekam; nicht einmal, daß hiermit eine Verlobung vollzogen wurde, wird man resümieren dürfen; gegen Heyen,Kaiser Heinrichs Romfahrt (1978) S.18. Maria heiratete 1322 den letzten Kapetingerkönig Karl IV., den Schönen, von Frankreich, starb aber bereits 1324 III 25 und wurde in Montargis bestattet; Schwennicke, Europäische Stammtafeln, N.F. 1 I (1998) Taf.82 und 91. – Vgl. oben Nr.3 zur Mitgift der Mathilde; deren Namensform im vorliegenden Stück ist zunächst vielleicht Mechthildis, bei der zweiten Nennung jedoch deutlich Machth. – Wiederholung unter Majestätssiegel am 14. Januar 1309 in Köln (unten Nr.22). – Mit dem Einsatz von Reichsgut für dynastische Verpflichtungen ging Heinrich VII. auf gebahntem Weg weiter (vgl. das vorige Regest), obgleich spätestens seit ottonischer Zeit Reichsgut und Hausgut geschieden sowie »Herrschaft und Herrschaftsobjekte [...] von der Person des Herrschers« gelöst werden konnten; so Dieter Hägermannin: Lex. des MA. 7 III (1994) Sp.621 zwar erst für die Zeit Lothars III., doch vgl. Wadle,Reichsgut und Königsherrschaft (1969) S.100-140 und 289f., besonders S.123-125.
Nachträge
Nachträge (1)
Nachtrag von Martin Clauss, eingereicht am 23.05.2013.
Der Druck der im Kommentar genannten Urkunde findet sich bei Ficker, Überreste des dt. Reichs-Archivs zu Pisa (... 1855) unter der Nr. 38 auf den Seiten 62f. (nicht 198f.).
Empfohlene Zitierweise
RI VI,4,1 n. 4, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1308-11-28_3_0_6_4_1_46_4
(Abgerufen am 19.04.2024).