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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,2

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Der könig zieht nun nordwestwärts und erreicht offenbar noch am 1. juli die gegend von Zell, nordöstlich von Göllheim. Dort soll er (nach einer örtlichen überlieferung; s. Geissel Schlacht am Hasenbühl 94 anm. 261) im stifte St. Philipp am morgen des 2. juli gebeichtet haben. Dem herzog alsbald nachdem er sich von Alzey aufgemacht hatte den weg zu verlegen war nicht mehr möglich, denn Albrecht war wohl schon in Münsterdreisen und von da sogar bereits im begriffe, an die nach Kaiserslautern führende straße zu gelangen und sich damit den weg nach süden über die höhen am sog. roßsteig zu sichern. So konnte Adolf, der nun von norden heranzog, den herzog am weiteren marsche nur dadurch hindern, daß er ihn zu einer schlacht in diesem raume zwang; er setzte ihm daher schleunigst durch das Pfrimmtal über (Münster-)Dreisen hinaus bis gegen den Hasenbühel nach. – Die bewegungen der beiden gegner gehen aus Albrechts eigenem berichte (vgl. RI. VI 2 n. 999. 1002) in verbindung mit einer stelle der kolmarer chronik (MG. SS. 17, 266 z. 11/2: dux processit a loco quo tentoria fixerat ad dimidium miliare volens ibi cum regis exercitu dimicare) hervor; in dieser wird freilich die kampfabsicht des herzogs behauptet, bei Ott. Rchr. v. 72391–402 heißt es dann gar, der herzog sei dem könig entgegengerückt. Nach der kolmarer quelle (z. 8/19) war Albrecht dem erzbischof von Mainz, der zur täuschung Adolfs eine halbe meile (etwa bereits zum Hasenbühel) vorausgeeilt war, von seinem lagerorte (Dreisen) aus ebensoweit gefolgt und der könig soll daraufhin durch ein den abbruch des herzoglichen lagers verkündendes feuer zu raschem angriff veranlaßt worden sein. Die wendung nach osten, die Albrecht demnach bei Dreisen gemacht haben wird, war es dann anscheinend, was zu der meinung geführt hat, dem herzog sei es darum zu tun gewesen, daß sein feind beim kampfe die sonne im angesicht habe (vgl. Math. v. Neuenb., ed Hofm. [c. 33] 52; 334 z. 21/3: Australes .. exercitum suum declinaverant, ut acies regis obvium solem haberent [es war frühmorgens: SS. Deut. Chr. 2, 330 z. 26/7]). Über die deutung des vormarsches Albrechts als einer scheinflucht s. RI. VI 2 n. 1002.

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,2 n. 1001, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1298-00-00_1_0_6_2_0_1015_1001
(Abgerufen am 16.04.2024).