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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,2

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Begegnung mit könig Wenzel von Böhmen in der nähe des zisterzienserklosters Grünhain, sö. von Lössnitz. Chron. aule reg. c. 47 ed. Fontes rer. Austr. I 8, 122; Font. rer. Boh. 4, 57/8. Die quelle berichtet, Wenzel sei zu dieser zusammenkunft auf eine einladung Adolfs hin erschienen, beide könige hätten sodann ein ewiges bündnis geschlossen: variis inter se decenter consumatis tractatibus perpetuam duraturam amiciciam pepigerunt fedusque contractum mutuo heredum suorum matrimonio firmaverunt. Hiebei sei Wenzels tochter Agnes ihrem bräutigam Ruprecht, dem sohne Adolfs, übergeben worden. Bei der trennung der könige habe Wenzel dann seinen schwiegersohn bei sich behalten, worauf einige monate später, am 9. august, die vermählung der beiden kinder stattgefunden habe. Vgl. RI. VI 2 n. 16; n. 29 § 2; n. 30. Daß Wenzel die mitgift wirklich vor der zeit oder wenigstens bis zu dieser begegnung entrichtet hatte, ist nicht anzunehmen, da jetzt als inhaber von Altenburg, Chemnitz und Zwickau nicht er, sondern Adolf erscheint. Seit der vermählung stand dem Böhmenkönig überhaupt kein anspruch mehr auf das Pleißnerland und nur noch ein bedingter auf Eger zu. Die eroberung der wettinischen lande aber wird vor allem zu einer lösung der frage des böhmischen anspruchs auf Meißen (vgl. auch Ott. Rchr. v. 71907–71915) gedrängt haben. Es gelang jedoch nicht, diesen rechtzeitig auf Österreich abzulenken (vgl. RI. VI 2 n. 663), obwohl auch Wenzel bei dem aufstand der dortigen landherren seine hand im spiele gehabt haben muß (s. Studien 183/4). Selbst nach der jetzigen zusammenkunft blieb sowohl der österreichische als auch der meißner anspruch Wenzels (RI. VI 2 n. 31 § 1. 3) unerfüllt und damit war einer wesentlichen bedingung, unter der sich der Böhmenkönig bei der königswahl von 1292 für Adolf entschieden hatte, nicht entsprochen. Wenn die angabe der königsaaler chronik, die junge Agnes sei alsbald nach der vermählung gestorben, zutrifft und besagen soll, daß sich das noch zu Adolfs lebzeiten ereignet habe, so wurde durch diesen todesfall die přemyslidische familienverbindung mit dem nassauischen hause gelöst und dadurch eine weitere voraussetzung, unter der Wenzel seine zustimmung zu Adolfs wahl gegeben hatte (s. RI. VI 2 n. 10), hinfällig. Da der Böhmenkönig von der begegnung keinesfalls den gewünschten vorteil hatte, wendete er sich in der folgezeit von Adolf ab (vgl. auch Chr. Kuchimeister Nüwe casus c. 66, ed. St. Gall. Mitt. 18, 268) und suchte eine stütze bei dessen gegner, seinem schwager Albrecht von Österreich (s. schon RI. VI 2 n. 781); von diesem durfte er, wie die späteren ereignisse beweisen, die verwirklichung seiner hoffnungen nicht nur auf Eger und auf das Pleißnerland (vgl. RI. VI 2 n. 950, bes. § 1), sondern auch auf Meißen (s. Studien 184 anm. 27) erwarten.

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,2 n. 704, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1296-00-00_1_0_6_2_0_714_704
(Abgerufen am 19.04.2024).