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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,2

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An diesem tage verpflichtet sich graf Reinald von Geldern (durch machtboten), dem könig Eduard von England für 100000 pfund schwarzer turnosen, derentwegen dieser für Reinald den grafen Guido von Flandern zufriedengestellt hat (vgl. die urk. Eduards von okt. 2: Rymer Foedera I 2, 827 [n. 4]), mit 1000 reitern ein halbes jahr lang gegen jedermann außer gegen den römischen könig, den erzbischof von Köln und, den grafen von Flandern, jedoch nicht übers meer, zu dienen; erfülle der graf diesen vertrag nicht, dann fielen seine länder dem römischen könig heim, und dann seien angegebene städte der treupflicht gegen den grafen enthoben; Reinald werde diesen vertrag in gegenwart des kölner erzbischofs persönlich beschwören; unter anderm wird noch bestimmt, daß Reinald dem könig Eduard über die 100000 pfund turnosen eine schuldurkunde ausstellen müsse, wenn er seiner dienstpflicht nicht nachkomme. [Dat. ap. Aberconwey, VI die apr.].

Überlieferung/Literatur

Reg.-eintr. im publ. rec. off. London. Rymer Foedera I 2, 819 [n. 1]; vgl. ebd. 819 [n. 2], 818 [n. 5] und 818 [n. 4] vom gleichen datum.

Kommentar

Zur sache vgl. meine ausführungen in der Hist. Vjs. 29, 314 bei anm. 68; dazu auch Bock, MÖIG. ergb. 12, 225.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,2 n. 585, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1295-04-06_1_0_6_2_0_594_585
(Abgerufen am 20.04.2024).