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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,2

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gebietet dem Markolf von Larheim burggrafen in Idstein, dafür zu sorgen, daß abt und konvent des (zisterzienser-)klosters Eberbach von Wernher von Vele und den übrigen bedrängern derjenigen güter, deren erbe das kloster durch den mönch Hermann von Limburg (a. d. Lahn), dessen bruder und deren schwester, die begine Mechtild, geworden sei, nicht mehr belästigt würden, sondern das ihnen entrissene wieder erhielten und fordert ihn auf, das kloster in den besitz dieser güter zu setzen, im übrigen aber außer hiebei auch sonst in keiner hinsicht eine behelligung desselben zu dulden, es vielmehr in allen angelegenheiten im namen des königs zu schützen. [Dat. in O., XV kal. iunii, r. 2].

Überlieferung/Literatur

Or. (geschrieben von K 8; siegel an perg.-str.) im staatsarch. Wiesbaden (A). – Böhmer Acta sel. 374 n. 500 (aus A, damals in Idstein). Roth Font. rer. Nass. I 1, 108 n. 696 (reg.). Lüdicke n. 1048 (zit.).

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,2 n. 242, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1293-05-18_1_0_6_2_0_246_242
(Abgerufen am 23.04.2024).