RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,2

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schreibt den bürgermeistem, ratmannen und bürgern von Würzburg, er habe gehört, daß sie die absicht hätten, zum schaden des reiches die annahme und ausgabe der heller in ihrer stadt zu verbieten, und befiehlt ihnen, dieses vorhaben aufzugeben und den hellern ihre gangbarkeit zu ihrem früheren umlaufswert zu belassen. [Dat. in Heilprun, X kal. apr., r. 1].

Überlieferung/Literatur

Cod. M ch f 140 (saec. XVI in.) p. 137' in d. universitätsbibl. Würzburg (B). – Fries Hist. d. Bisch. zu Wirtzburg ed. Ludewig Geschichtschr. v. Wirtzb. (1713) 596; (ed. 1848) 1, 406 (offenbar übersetzung). Kopp Eidgen. Bünde 3a, 54 anm. 2 (zit.). Roth Gesch. Ad. 374 (reg.). Füßlein, Hist. Zs. 134, 287/8 n. 4 (aus B).

Kommentar

In dem druck bei Fries erscheint als aussteller k. Rudolf. Doch lassen ort und zeitangaben keinen zweifel, daß die urk., die übrigens in der chronik nach ereignissen von 1292 steht, von Adolf berrührt. RI. VI 1 n. 126 mit den daran geknüpften bemerkungen hat daher als irrig zu entfallen. In B steht richtig „Adolffus”. Vgl. jetzt die erörterungen bei Füßlein, Hist. Zs. 134, 267 ff., der diese urk. (ebd. 288/9 u. anm. 1; dazu auch 279) in ihrem zusammenhang mit dem Verhältnis Adolfs zu der stadt Würzburg eingehend bespricht.

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,2 n. 219, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1293-03-23_1_0_6_2_0_222_219
(Abgerufen am 18.04.2024).