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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,2

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verbrieft den bürgern von Kolmar ihr stadtrecht: 1–3 [1–3]. totschlag (strafverfahren, eheste rechtsprechung, [15'] vorschubleistung); 3a, [64; 33']. zeugnispflicht; 3b [37; vgl. 34']. schmähung; 4 [9; vgl. 28']. kein klagezwang; 5 [10; 36']. kein zeugnis von nichtbürgern gegen bürger; 6 [11; 37']. zwei zeugen; 7 [12; 38']. rechtszug nach anderen städten oder nach Köln; 8 [14; 17; 40/1'; 44']. bedingte erbgutveräußerung nach dem tode der ehegattin; 9 [18; 45']. hausfriedensbruch; 10 [19; 46']. zweikampf; 11 [47'; 20]. keine Verfolgung vor auswärtigem gericht; 12 [21; 48']. selbstwehr gegen fremde; 13 [49']. schultheißenamt; 14 [50'–52'; 59] bürgerrecht fremder eigenleute; 15 [24; 54']. ersitzung; 16 [23; 53']. gerichtsstand vor dem stadtrichter; 17 [25'; 32]. huldverlust bei heimsuchung eines bürgers; 18 [28; 57']. Verletzung auswärtiger durch bürger; 19 [58'; vgl. 35]. waffentragen; 19a. [30]. bewaffnete drohung; 20 [62'; 38]. verfahren in schuldklagen gegen auswärtige, 21 [39; 63']. bei leugnung; 22 [40; 64']. Verpfändung fremden gutes; 23 [65' ‹42›; 66'–8']. erwerb verdächtigen gutes; 24 [41; 69']. eigenmächtige ergreifung; 25 [43; 73']. todfallsabgabe; 26 [47; 46; 20'; 22']. huldverlust und -wiedererwirkung; 27 [19'; 6]. missetaten bei kriegszügen; 27a [44; 74']. heerfolgepflicht; 28 [45; 76'–78']. maß und gewicht; 29 [50; 79/80']. meineid; 30 [51; 81']. beschränkte haftung der bürgerschaft für schaden außerhalb der stadt; 31 [82'; 61]. rechtsunfähigkeit minderjähriger; 32 [84'; 62]. keine übertragungen auf den überlebenden elternteil durch minderjährige; 33 [58; 83']. lehenfähigkeit; 34 [85; vgl. 16]. gleiches erbrecht unter ehegatten; 35 [60; 86']. erbrecht der kinder aus verschiedener ehe; 36 [63; 87'–89']. keine Veräußerungen und darlehen minderjähriger; 37 [66]. zeugenfrist; 38 [69; 92']. steuerfreiheit adliger; 39 [25; 93']. bei zweikampf verfall der rüstung des besiegten; 40 [67]. wegzug aus der stadt; 41 [70; vgl. 95']. für ausbürger bedingter zwang zum einlager in der stadt; 42 [71]. beurkundungen unter dem stadtsiegel; 43 [72; 96']. einungen; 44 [68]. geleit und zoll. (Deutsch.) [...gegeben ze Rothwil an deme samestage nach sant Valentins tag, 1293, r. 1].

Überlieferung/Literatur

Or. (siegel an rot. seidenschn.) im stadtarch. Kolmar (A). Kop. (von 1373 nach vidim. von 1338) einer latein. übers, von 1325 im stadtarch. Pruntrut (B). – Schöpflin Alsatia dipl. 2, 55 n. 785 (aus A). Trouillat Mon. de Bâle 2, 530/1 n. 419 (aus B).

Kommentar

Fast durchweg gleichlautende erneuerung der handfeste k. Rudolfs von 1278 dez. 29 (Reg. VI 1 n. 1038), doch ohne zeugen; stärkere abweichungen des wortlauts finden sich in §§ 1, 16, 19a, 26, 27, 43. In der auf geheiß der stadt Kolmar hergestellten latein. übersetzung fehlen die §§ 1–3. Oben sind in eckigen klammern mit kursiven lettern die betreffenden paragraphen der rechte von Schlettstadt (RI. VI 2 n. 145) und von Neuenburg (RI. VI 2 n. 159) beigefügt und die letzteren durch ' kenntlich gemacht. Zu § 7 vgl. die bemerkungen zu RI. VI 1 n. 1038. Vgl. auch Gfrörer Die Entstehung der Reichsstädte zwischen Basel u. Straßburg: Das Colmarer Stadtrecht (Rappoltsweiler [Programm] 1886).

 

Verbesserungen und Zusätze:

wird, mit ausnähme der inhaltsangabe, in den Nachträgen durch 1010 (*197) ersetzt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,2 n. 197, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1293-02-21_1_0_6_2_0_200_197
(Abgerufen am 19.04.2024).