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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,2

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Rheinabwärts. Fahrt zur krönung. Ann. Osterhov. MG. SS. 17, 550 z. 48. Ottokar Reimchr. v. 60116–18. Über die krönungsfahrt und das krönungsgeleite vgl. meine Studien (IV) 38 f., zu der stelle bei Aventin Annal. Boic. VII c. 11 (ed. Riezler 2, 353/4) über eine gefährdung der vorbeifahrt an der pfalzgräflichen burg Fürstenberg durch leute des pfalzgrafen Ludwig und über einen verdacht des Mainzers gegen diesen (vgl. auch Schliephake 2, 377/8) s. Stud. (X) 79.

Kommentar

Erzbischof Gerhard war jedenfalls juni 3 noch in Speyer und wird gerade mit Ludwig – für die vermutung bei Vogt Reg. d. Erzb. Mainz 1, n. 263 anm. 1 haben wir keinen anhaltspunkt – damals in verbindung getreten sein; Stud. 80 f. Daß Adolf auf der krönungsfahrt die stadt Mainz gemieden habe, nimmt Schrohe, Beitr. z. Gesch. d. Stadt Mainz 4, 75 anm. 1 an.

 

Verbesserungen und Zusätze:

Dem krönungsgeleit fällt hier eine ähnliche rolle zu wie der von Oppermann (Der fränkische
Staatsgedanke u. die Aachener Königskrönungen 103) für eine reihe von fällen angenommenen und mit einem hervortreten des fränkischen staatsgedankens erklärten thronsetzung vor der krönung.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,2 n. 25, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1292-00-00_2_0_6_2_0_25_25
(Abgerufen am 29.03.2024).