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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,2

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Verlobung Ruprechts, des erstgeborenen sohnes Adolfs, mit Agnes, tochter könig Wenzels von Böhmen. Die uns erhaltenen verträge über diese verlobung sind von mai 11 (RI. VI 2 n. 16) und juni 30 (RI. VI 2 n. 29 u. 30) datiert. Aber schon in der urk. von mai 11 erscheint sie als vollzogenes ereignis, das einen vertrag, wodurch es vollzogen wurde, voraussetzt. Ein solcher vertrag liegt uns in der einen urk. von juni 30, RI. VI 2 n. 29, vor. Da jedoch an diesem tage die urk. von mai 11 wiederholt wurde (VI 2 n. 30), stellt natürlich auch VI 2 n. 29 nur eine wiederholung einer früheren verbriefung oder abmachung dar. Diese verbriefung müßte spätestens mai 11 erfolgt sein, jedenfalls aber ist es zu einer bindenden abmachung über die sache schon in unmittelbarem zusammenhang mit der königswahl gekommen.

Kommentar

Vgl. darüber meine Studien (II) 21/22 anm. 49.

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,2 n. 10, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1292-00-00_1_0_6_2_0_10_10
(Abgerufen am 24.04.2024).