RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,1
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thut dem abt und convent von Lüders (Lure, westl. Belfort) die gnade, dass sie sich zur zeit einer erledigung des reichs von fünf zu fünf jahren einen schirmer aus dem reiche (protectorem, defensorem seu guardiatorem) wählen mögen. Lünig Reichsarchiv 19, 978. ‒ ‚Bemerkenswerth dass man sich damals solche möglichkeiten dachte!‘ Böhmer.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI VI,1 n. 2350, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1290-07-28_2_0_6_1_0_2663_2350
(Abgerufen am 17.04.2024).