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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,1

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(Rome) Papst Nicolaus IV. an könig Rudolf: schreibt dass er dessen machtboten den Deutschordensmeister Burkard und den magister Heinrich königlichen protonotar empfangen und von ihnen vernommen habe, dass der könig, wenn der päpstliche hof einverstanden sei, im nächsten sommer oder zu anfang des nächsten winters zur kaiserlichen krönung nach Rom zu kommen beabsichtige. Nach reiflicher beratung mit den cardinälen halte er, da der für die kaiserkrönung gesetzte termin wegen dazwischen getretener hindernisse erfolglos verflossen, es für angemessen, seinerseits einen boten an ihn zu senden, durch welchen er (der papst) dann genaue kunde über Rudolfs absichten erhalten könne; frühere (alii) königliche boten haben ja auch gegen seinen damaligen rat (dum eramus in minori officio constituti) allzu sehr auf einen kurzen termin gedrängt. So wolle er den frater Benvenutus bischof von Gubbio (latorem presencium), den er hiemit beglaubigt, an ihn absenden. Nuper ad ‒ explicanda. Raynald Ann. 1289 § 46, 47. Sbaralea Bullar. Francisc. 4, 68 aus dem päptl. register. ‒ Potthast n. 22934. Langlois Registres de Nicolas IV. n. 2176 reg. Vgl. Potthast n. 22942. ‒ [In die geschichte dieser gesandtschaft wurde erst durch das von Kaltenbrunner veröffentlichte zweite vom 13. apr. datirte schreiben Nicolaus IV. (n. 2225) grössere klarheit gebracht. Wie Kaltenbrunner 358 ausführt, können die boten nicht schon im frühjahr 1288 entsandt worden und etwa bis april 1289 in Rom geblieben sein (so Kopp-Busson Reichsgesch. 2c, 290), was auch durch die nachweisbare anwesenheit Heinrichs v. Klingenberg in Deutschland im october 1288 (vgl. n. 2196) widerlegt wird; sie sind vielmehr erst etwa im februar 1289 von Rudolfs hof abgesandt worden. Der von Rudolf jetzt gewünschte termin bezog sich also auf sommer oder winteranfang 1289 und der hinweis, dass der frühere termin für die kaiserkrönung vergebens verstrich, wird sich wol auf die durch Honorius IV. gestellte frist vom 2. febr. 1287 beziehen. Die früheren königlichen boten, welche auf einen kurzen termin drängten, sind wie oben n. 2051d angenommen, sicher noch zu Honorius IV. lebzeiten nach Rom entsandt worden. Wie damals noch als cardinal, so jetzt als papst suchte Nicolaus oder wol vielmehr die ihn beherrschende partei der Colonna Romfahrt und kaiserkrönung des deutschen königs möglichst hinauszuziehen. Der papst gibt jetzt überhaupt keine bestimmte antwort, sondern will den bischof von Gubbio senden, das heisst, der von Rudolf gewünschte termin wird von vorneherein unmöglich gemacht. In der that ist Benvenutus erst im herbst zu Rudolf gekommen, vgl. unten n. 2251b. ‒ Nach Potthast n. 22928 vom 4. apr. 1289 ist damals wol auch Peter von Aspelt, dompropst von Trier und arzt k. Rudolfs, in Rom gewesen, vielleicht als theilnehmer an der gesandtschaft. Vom 17. apr. datirt eine dispens wegen pluralität der pfründen für Heinrich von Klingenberg, Kaltenbrunner 360. Die königlichen gesandten erwirkten ferner eine dispens vom defectus natalium für Ulrich von Bremgarten cleriker k. Rudolfs; dieser letztere hatte seinerseits schon früher Ulrich legitimirt, wie die vom 18. mai datirte dispensationsbulle erwähnt (qui [sc. Rudolfus] eum ad temporalia legitimationis titulo dicitur decorasse). Kaltenbrunner 362].

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,1 n. 2224, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1289-04-13_2_0_6_1_0_2508_2224
(Abgerufen am 19.04.2024).