RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,1
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bestätigt Wernher dem jüng. von Hatstatt eine eingerückte verschreibung des grafen Theobald von Pfirt um 12 mark d. d. Colmar 21. oct. 1283. Deutsch. R. Wackernagel in Oberrhein. Zeitschr. N. F. 8, 707 aus copie des 16. jahrh. in der universitätsbibl. Basel. ‒ Wackernagel vermutet, die fassung sei eine übersetzung des 14. jahrh., doch weist die tagesangabe: an s. Severinustag der was an dem donnerstag nach s. Gallen tag, entschieden auf schon ursprünglich deutsche fassung hin. Das wird bestätigt durch ein regest dieser urk. in cod. 451 fol. 652 des Innsbrucker statthaltereiarchivs, einem Hatstattischen copialbuch aus dem 15. jahrh.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI VI,1 n. 1403, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1281-10-23_1_0_6_1_0_1566_1403
(Abgerufen am 21.03.2025).