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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,1

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verzeiht den bürgern Frankfurts eine von ihnen versuchte wenn auch in abrede gestellte empörung und erklärt dieselben, nachdem sie ihm 1200 mark (in contributione) gezahlt haben, frei von allen (aussergewöhnlichen) abgaben von jetzt bis weihnachten und von da auf drei jahre, so dass sie auf die drei nächsten weihnachten jedesmal nur 300 mark zahlen. Böhmer CD. Moenofr. 1, 179. Fichard Archiv 2, 103. ‒ [Zur auffassung der urkunde vgl. Zeumer Deutsche Städtesteuern 26; gegenüber der vermutung Zeumers ebendas. 129, diese empörung sei mit der aussergewöhnlichen städtesteuer Rudolfs in zusammenhang gestanden, vgl. das zu n. 541 bemerkte].

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,1 n. 587, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1276-08-18_2_0_6_1_0_656_587
(Abgerufen am 18.04.2024).