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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,1

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erneuert den bürgern von Lindau ihre privilegien [übereinstimmend wie schon am 12. dec. 1274 (n. 284), doch vermehrt mit neuen bestimmungen, dass jeder hörige der mit wissen seines herrn ein jahr lang bei ihnen bürger war frei sein soll, über den nachlass von eigenleuten, über vogtleute, endlich dass kein ritter noch mönch güter erblich erwerben soll und an kirchen geschenkte güter binnen eines jahres verkauft werden müssen. Or. im reichsarch. München. Gründl. Ausführung der Reichsstadt Lindav (Nürnberg 1643) 564. Lünig Reichsarchiv 13, 1298. Gengler Deutsche Stadtrechte 253 unvollst. Würdinger in Schriften des Vereins f. Gesch. des Bodensees 2 anh. s. 4 reg. aus der Lindauer chronik eines ungenannten (mit der bemerkung: die Chroniken melden, dass in den jahren 1247 und 1267 Lindau durch brande gänzlich in asche gelegt worden sei; um neue bewohner heranzuziehen, die alten zum verbleiben in der heimat zu bewegen, habe k. Rudolf der stadt die privilegienbriefe von 1275 gegeben)].

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,1 n. 337, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1275-03-03_1_0_6_1_0_373_337
(Abgerufen am 20.04.2024).