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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,1

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Matthaeus cardinaldiacon von St. Maria in porticu beurkundet, dass Manettus Rainaldi de Pulcis bürger und kaufmann von Florenz vor ihm bekannt habe, von dem erzbischof Siegfried von Köln durch seinen bevollmächtigten Lambert (Jacobi) ausser den erhaltenen 1470 mark noch 190 mark 8 solidi sterling empfangen zu haben von der au Siegfried in Lyon gelegentlich dessen erhebung zum erzbischof geliehenen summe von 2000 mark sterling, über welche er sowol von könig Rudolf als vom erzbischof schuldbriefe besitze, die er nach vollständiger befriedigung auszuliefern verpflichtet sei. Noverit universitas vestra ‒ continentur in eis. Ennen Quellen zur Gesch. v. Köln 3, 321 aus copialbuch im stadtarch. Köln. Ebenda s. 319, 320 ist aus derselben quelle die vollmacht des Manettus Rainaldi für Lambertus Jacobi zum empfang von 1500 mark und die zu Brügge ausgestellte empfangsbestätigung des Lambertus über 1470 mark gedruckt. Die datirungen sind im copialbuch fortgelassen. ‒ Erzbischof Siegfried von Köln war im märz 1275 in Lyon und ward am 23. märz von Gregor X. zum erzbischof ernannt (n. 341, 361); es ist nun um so wahrscheinlicher, dass diese nicht uninteressante urk. auch in das jahr 1275 fällt und zwar wol in den october, als cardinal Matthäus (Orsini) mit der curie in Lausanne war (vgl. n. 438c f.) und bei dieser gelegenheit ja leicht nach Bern kommen konnte.

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,1 n. 449, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1275-00-00_1_0_6_1_0_503_449
(Abgerufen am 25.04.2024).