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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,1

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befreit nach dem beispiel kaiser Friedrichs und seiner andern vorfahren am reich das kloster Eberbach (ord. Cist. im Rheingau) für dessen schiffe und lebensmittel (substancia) von den reichszöllen zu Boppard und Kaiserswerth und an allen andern ihm unterworfenen orten und fügt hinzu, dass wenn diese zölle jemandem verpfändet oder sonst übertragen wären, der betreffende keinerlei recht habe, das kloster mit zollforderungen zu beschweren. Rossel UB. der abtei Eberbach 2, 206 [aus drei wörtlich gleichlautenden or.-exemplaren früher in Idstein, jetzt im staatsarch. Wiesbaden. Wie Rossel bemerkt, zeigt das siegel des dritten exemplars einen von den andern verschiedenen stempel (ältere gesichtszüge); wie kommt dies? ist auch die schrift verschieden? ‒ Auch als form. erhalten (Etsi ad omnes ‒ potestatem Nulli ergo etc.): in T, dar. Bodmann 188].

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,1 n. 28, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1273-11-03_1_0_6_1_0_38_28
(Abgerufen am 23.04.2024).