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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,1

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verspricht dem erzbischof Engelbert von Köln, dass er Rhein und Mosel nicht eher überschreiten wolle, bis er sich bei der stadt Köln für wiederherstellung der erzbischöflichen rechte gütlich verwendet habe; wollten die bürger dies nicht thun, so werde er ihre anmassungen zu allgemeiner kenntniss bringen und dem erzbischof gegen sie beistehen; ihm (dem könig) jedoch stehe dann sein weg frei. Apologie der stadt Köln 64. Lünig Reichsarchiv 16a, 374. Lacomblet Niederrh. UB. 2, 373.

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,1 n. 17, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1273-10-28_2_0_6_1_0_26_17
(Abgerufen am 19.04.2024).