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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,1

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Engelbert erzbischof von Köln gibt seine einwilligung, dass könig Rudolf für die 10000 mark, welche er seiner tochter der gemalin des pfalzgrafen Ludwig als mitgift und für die 5000 mark, die er dem sohne desselben (Ludwig) versprochen hat, die burgen und städte Nürnberg, Ravensburg, Altorf und Memmingen verpfände. Koch-Wille Reg. d. Pfalzgrafen n. 911 reg. aus or. im hausarch. München. Die daselbst n. 915 angeführte einem Karlsruher copialbuch entnommene, ganz dieselbe sache betreffende urkunde ist, wie daselbst schon vermutet wird, sicher identisch mit dieser; ihr datum nov. 26 ist jedenfalls nur durch eine irrige auflösung von sexto kal. nov. entstanden, auch der ausstellort Achen passt nur zu oct. 27. ‒ Am nämlichen tage gibt markgraf Otto v. Brandenburg einen ähnlichen willebrief. Koch-Wille n. 911 reg. aus or. im hausarch. München.

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,1 n. 14, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1273-10-27_3_0_6_1_0_23_14
(Abgerufen am 19.04.2024).