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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,1

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verspricht dem erzbischof Werner von Mainz zu belohnung seiner dienste und zur hebung der Mainzer kirche 2000 mark silber und überlässt ihm dafür den zoll zu Boppard zu voller verfügung, bis ihm jene summe ausbezahlt wird. [Or. im reichsarch. München]. Lichnowsky 2 Reg. n. 157b reg. ‒ [Ueber die spätere, ebenfalls mit den ersten anfängen Rudolfs in zusammenhang stehende verpfändung von zoll und stadt Boppard und stadt Oberwesel an den grafen Wilhelm von Jülich vgl. urk. von 1278 vor märz 16].

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,1 n. 12, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1273-10-27_1_0_6_1_0_21_12
(Abgerufen am 25.04.2024).