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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,1

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belehnt den burggrafen Friedrich von Nürnberg, und auf den fall dass dieser ohne söhne sterbe, dessen mit dem grafen Ludwig von Oettingen vermählte tochter Maria, oder wenn diese keine kinder hat des burggrafen übrige töchter, mit der burggrafschaft in Nürnberg, der burg die er dort hat (das war nicht die reichsfeste, sondern eine neben derselben befindliche burggrafenfeste, was lange verkannt gegenstand grosser streitigkeiten mit der stadt wurde), der hut des dabei gelegenen thors, dem landgericht daselbst, dem recht das stadtgericht durch seinen amtmann neben dem schultheiss mitbesitzen zu lassen, zwei theilen von den gefällen dieses gerichts, einem schilling iährlich von ieder schmiede, dem zins von allen hofstätten auf der ienseite (der südlichen) der brücke, deren auch iede zur erndtezeit einen arbeiter zu stellen hat, dem dritten wild und dem dritten baum so wie allem liegenden holz im reichsforst, dem forstamt auf der diesseite (der nördlichen) der brücke, den dörfern Werd und Buch, dem städtlein Schwand, der burg Creussen, der vogtei über das kloster Steinach, zehn pfund pfennigen vom schultheissenamt in Nürnberg und eben so viel vom zoll daselbst. Lünig Reichsarchiv 5c, 294. Lünig Corpus iur. feud. Germ. 1, 613. Falckenstein Antiqu. Nordgav. 4, 69. (Wölckern) Hist. Norimb. dipl. 167. Oetter Gesch. der Burggr. 2, 608 mit facsim. und siegelabbildung. Schütz Corpus hist. Brandenb. 4, 100. Lancizolle Gesch. der Bildung des preuss. Staats 1, 659. Stillfried Mon. Zoller. 1, 124 und Stillfried-Märcker Mon. Zoller. 2, 75 aus or. im reichsarch. München. ‒ Hierzu gaben am gleichen tag und ort Werner erzbischof von Mainz, Heinrich erzbischof von Trier und Engelbert erzbischof von Köln jeder einen besonderen, pfalzgraf Ludwig herzog von Baiern, Johann herzog von Sachsen und Johann markgraf von Brandenberg einer gemeinschaftlichen willebrief. Oetter Gesch. der Burggr. 2, 615. Riedel CD. Brandenburg. II 1, 122 unvollst. Stillfried Mon. Zoller. 1, 125‒127, der Werners auch Stillfried-Märcker Mon. Zoller. 2, 77 (ältere drucke bei Böhmer-Will Mainzer Reg. 2, 387 n. 306). Facsimile des gemeinsamen willebriefs Ludwigs usw. in Kaiserurk. in Abbild. 8, 18d nach or. im reichsarch. zu München, vgl. Herzberg-Fränkel ibid. text 282. ‒ ‚Sollte vielleicht der rangstreit zwischen den erzbischöfen von Mainz und Köln die erste veranlassung dieser besonderen ausfertigungen gewesen sein, da doch auch schon früher die einwilligung der fürsten in den kaiserlichen urkk. selbst erwähnt wird?‘ [Vgl. dagegen das oben auf s. 6 f. über die willebriefe gesagte].

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,1 n. 8, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1273-10-25_2_0_6_1_0_17_8
(Abgerufen am 29.03.2024).