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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,4,6

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nimmt die Stadt Bern in die Herrschaft des Reiches auf, verspricht, sie in seinem Besitz zu belassen und nicht zu veräußern und bestätigt ihr alle ihre vom früheren Stadtherrn Herzog Bertold von Zähringen verliehenen Rechte und Freiheiten. Deperditum, wahrscheinlich mit der an der Fälschung BF. 935 anhängenden Goldbulle besiegelt; ungefährer Wortlaut erschlossen aus der Fälschung BF. 935: Heinemeyer, Die Berner Handfeste 315.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,4,6 n. 154, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1218-04-15_1_0_5_4_6_163_154
(Abgerufen am 29.03.2024).