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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,4,6

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bestätigt dem Hospital des hl. Thomas zu Barletta, das dem Deutschorden gehört, das Privileg Heinrichs VI. von 1197 V. 20 Baaken 593 und zwei von ihm selbst ausgestellte Privilegien über die Abtretung von Weingärten und eines Gartens „in padula Baroli” sowie eines Ofens in Barletta, schenkt ihm das königliche Land (terra demanii nostra), das jenseits der Brücke des Ofanto liegt, befreit den jetzigen und künftigen Güterbesitz von allen Angaben und gewährt den Angehörigen des Hospitals Freiheit von fremden Gerichten. Or. in Neapel, Archivio di Stato, 1943 vernichtet. Druck: Cod. dipl. Barese 10,69 Nr. 47.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,4,6 n. 90, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1205-10-00_1_0_5_4_6_98_90
(Abgerufen am 24.04.2024).