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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,4

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derselbe befielt den baillifs von Southampton, die kaufleute und schiffe aus dem lande des kaisers und aus Schottland frei zu geben und ziehen zu lassen, die Flandrer aber und ihre ladungen zu arrestiren. Hardy Rot. lit. claus. 1,211 mit a. v. 16. ‒ Letzteres, weil Flandern nach dem siege von Bouvines von den Franzosen besetzt worden war. Uebrigens wird diese und die vorige verfügung von der während könig Johanns aufenthalt in Poitou für England eingesetzten statthalterschaft (s. zu sept. 6) erlassen sein.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,4 n. 10774, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1214-08-24_1_0_5_2_4_195_10774
(Abgerufen am 28.03.2024).