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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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befielt den prioren der Predigerbrüder zu Löwen und Antwerpen, alle lösegelder der gelübde der kreuzfahrer sowohl gegen den einstigen kaiser F., dessen sohn C. und deren anhänger, wie zur hülfe für das hl. land, und ebenso alle dafür bestimmten legate in der cölner provinz und den zum kaiserreiche gehörenden theilen der bisthümer Cammerich und Dornik, dann den zwanzigsten der kircheneinkünfte von ganz Deutschland einzusammeln und bis auf weitere weisung aufzubewahren. Baluze Miscell. 7,419, ed. Mansi 1,209. M. G. Ep. pont. 2,418.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 8037, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1248-09-19_1_0_5_2_3_2548_8037
(Abgerufen am 29.03.2024).