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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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beauftragt genannte, die wahl des magister Oliver zum bischofe von Paderborn zu bestätigen, falls derselbe vom grössern theil des capitel canonisch gewählt sei, während wenige den Heinrich (von Brakel), probst von Bustorf, wählten, der vom erzbischofe von Mainz ohne ladung der andern partei bestätigt wurde und sich die verwaltung der temporalien anmasst. Westfäl. Urkb. 4,78 (vgl. 5,147). ‒ Nach gleichzeitiger notiz ebenda 79 hatte Heinrich auch vom könige die regalien erhalten; er ist demnach der nr. 3899 beim könige als zeuge genannte bischof. Vgl. Westfäl. Urkb. 5,147 ex orig. P. 7066 und unten zu 1224 mai 7.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 6546, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1223-07-27_1_0_5_2_3_970_6546
(Abgerufen am 28.03.2024).