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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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schreibt dem kaiser über das ungebührliche betragen seines machtboten, des L., richters von Bari, welchen derselbe wegen der besetzung der bischofsstühle zu Capua und Aversa an den päbstlichen stuhl abgeordnet hatte; bemerkt ihm, dass er keiner vernünftigen überlegung gefolgt sei, wenn er den auftrag gab, worte auszusprechen, die zu einem bruche zwischen der kirche und ihm (dem kaiser) führen könnten, dass nämlich die päbstliche protectio eher eine destructio zu nennen sei, und dass, wenn der pabst nicht die vom kaiser nominirten bischöfe genehmigen wolle, dieser überhaupt keine bischöfe zulassen werde; bezeugt, wie sehr der römischen kirche an der eintracht mit ihm gelegen sei; warnt ihn vor denen, welche ihm boshafter weise so gefährliche rathschläge geben; fragt, ob denn der römische stuhl in seinem lehenkönigreich mindere rechte haben solle, als in Frankreich, England, Spanien und anderwärts, sogar im kaiserreiche; fordert ihn auf, zu bedenken, wessen er sich unterfange (quid conaris aggredi, quid meditaris incipere seductus falsis consiliis et animatus tue calore et robore iuventutis etc.); räth ihm, ein entschuldigungsschreiben zu schicken und die schuld auf den boten zu schieben; beglaubigt bei ihm seinen subdiacon und capellan A. Raynald 15 unvollst. Hahn Coll. mon. 1,321. Huill. 2,384. Horoy 4,372. M. G. Ep. pont. 1,160.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 6544, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1223-06-27_1_0_5_2_3_968_6544
(Abgerufen am 24.04.2024).