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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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empfielt dem erzbischof Albert von Magdeburg (gleichlautend dem bischof Albert von Trient) das ihm vom kaiser anvertraute officium legationis gewissenhaft zu führen und um so eifriger zu sein, ie mehr der übermuth der schlechtgesinnten gegen kirche und geistlichkeit überhand nehme; meldet ihm, dass die von Cremona dem abte von S. Sisto Guastalla und Luzzara gewaltsam vorenthalten trotz geleisteten eides, sich der rechtentscheidung zu unterwerfen, dass er daher gegen podesta und rath die excommunication, gegen die stadt das interdict verfügt, dem abte aber den besitz zugesprochen habe, und fordert ihn auf, die gemeinschaft mit ienen zu meiden, den abt aber in besitz zu setzen, unbekümmert darum, ob es der weltlichen gewalt missfallen möge. Böhmer Acta 663. Horoy 4,356. ‒ Vgl. oben nr. 6516 u. P. 7021.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 6541, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1223-05-17_1_0_5_2_3_965_6541
(Abgerufen am 20.04.2024).