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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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schreibt dem capitel des heiligen Castor zu Coblenz, dass er die probstei ihrer kirche seinem subdiacon und caplan Alatrinus übertragen habe, nachdem ihr probst in dem heiligen land gestorben sei, wie er von dem herzog von Oesterreich, der bei dessen begräbniss gegenwärtig gewesen, erfahren habe; gebietet dem capitel, den genannten Alatrinus in den besitz zu setzen. Würdtwein Nova Subs. 3,79. Horoy 3,255. Mittelrh. Urkb. 3,98.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 6341, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1219-07-06_1_0_5_2_3_760_6341
(Abgerufen am 29.03.2024).