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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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schreibt dem könige Friedrich und den kreuzfahrern in Deutschland, er gewähre auf dessen vorstellung, dass der (in nr. 6324) auf Johannis Bapt. festgestellte termin zum antritt der kreuzfahrt für die nöthigen vorbereitungen der mit ihm ziehenden fürsten zu kurz bemessen sei, aufschub bis zum feste des hl. Michael. M. G. Ep. pont. 1,70. ‒ Vgl. ebenda die anm. wegen des briefs Forsch. z. deutsch. Gesch. 15,377. P. 6068a. Vgl. nr. 6364.

 

Verbesserungen und Zusätze:

Brom 1,37.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 6338, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1219-05-18_1_0_5_2_3_757_6338
(Abgerufen am 19.04.2024).