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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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beauftragt die erzbischöfe von Mainz und Magdeburg und deren suffragane auf den bericht des bischofs von Osnabrück, erwählten von Bremen, dass Waldemar, durch den herzog von Sachsen in Bremen gewaltsam eingeführt, die verwaltung des erzstiftes sich anmasse, obgleich er excommunicirt, abgesetzt und degradirt ist, die gegen denselben und dessen helfer verhängten strafen ieden sonn- und festtag zu publiciren. Ep. 15,3 u. s. ‒ So noch an andere ergangen. Vgl. auch P. 5090.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 6118, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1212-02-28_1_0_5_2_3_527_6118
(Abgerufen am 18.04.2024).