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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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gestattet dem Adolf, ehemals erzbischof von Cöln, nachdem derselbe wegen seines übertrittes von Otto zu Philipp busse gethan und nunmehr das benehmen Ottos gegen den päbstlichen stuhl glaubhaft macht, dass er sich auch gegen ienen unwürdig betragen, qui promotionis ipsius inter homines fuerat prima causa, hinwieder in pontificalkleidern zu celebriren, mit einwilligung des betreffenden diöcesanbischofs priester zu weihen und iedes kirchenamt, welches man ihm übertragen möchte, mit ausnahme des bischöflichen, ohne weiters anzunehmen. Ep. 13,177.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 6098, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1210-11-12_1_0_5_2_3_504_6098
(Abgerufen am 24.04.2024).