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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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schreibt den deutschen fürsten über die undankbarkeit, die treulosigkeit und die gottlosigkeit Ottos; meldet ihnen, dass er denselben nach vergeblichen ermahnungen und fristen wegen dem anfall auf das königreich Sicilien und den kirchenstaat excommunicirt und nach den canonischen regeln alle von der treue gegen den treulosen losgesprochen habe; macht sie aufmerksam, wie gering Otto nach dem vorbild seines oheims die seinigen schätze, da er sie wegen diesen unternehmungen nicht einmal zu rathe gezogen habe; entschuldigt die unterstützung, welche er demselben früher angedeihen liess, mit seiner damaligen unkenntniss von dessen charakter; ermahnt die fürsten, unter diesen umständen auf ein heilmittel zu denken. Insolentiam et ‒ mandatis. Notices et Extraits 2,284. Böhmer Acta 630. P. 4213. ‒ Dieses briefes, der dann in Deutschland die absetzung Ottos und die berufung Friedrichs zur folge hatte, gedenkt das Chron. Sampetr. ‒ [Von B. erst nach 31 märz 1211 eingereiht; vgl. aber Mitth. des österr. Inst. 4,344.]

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 6099, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1210-00-00_1_0_5_2_3_506_6099
(Abgerufen am 25.04.2024).