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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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gibt dem erzbischof Bruno, dem domdechant und dem magister H., scholaster von S. Gereon in Cöln, den auftrag, den bischof von Münster zu ermahnen, dass er in gemässheit seines eides und mit nichtachtung unerlaubter verpflichtungen, welche er eingegangen sein möchte, dem römischen könig Otto wirksamen beistand leiste; ermächtigt dieselben, diesen bischof nöthigenfalls mit geistlichen strafen dazu anzuhalten. Reg. Imp. 135. Westf. Urkb. 5,95. ‒ Ebenso denselben in betreff des bischofs von Osnabrück.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 5954, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1206-02-17_1_0_5_2_3_345_5954
(Abgerufen am 20.04.2024).