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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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bezeugt dem bischof von Paderborn seine verwunderung, dass derselbe, nachdem er dem könig Otto den huldeid geleistet und von demselben die regalien, von dem erzbischof von Mainz aber die weihe empfangen habe, gleichgültig und lau gegen Otto geworden sei; ermahnt ihn, um meineid zu meiden, dem Otto offen und thätig beizustehen. Quam detestabile ‒ tolerare. Reg. Imp. 125. Westf. Urkb. 5,94 u. s. P. 2444 und 2579. [Bei Schaten Ann. Paderb. mit der folge im Reg. Imp. nicht entsprechender datirung zum 13 märz, welche sich daraus ergeben haben dürfte, dass Schaten willkürlich die im Reg. Imp. 116 nächst vorhergehende datirung zugefügt haben wird.] :Reg. Imp. 123 ist aber in Inn. Ep. hs. zu Berlin vom 22 sept. datirt, und diesem tage werden auch die briefe 124‒129 angehören.: Aehnlich an den abt von Corvei.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 5934, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1205-00-00_2_0_5_2_3_325_5934
(Abgerufen am 29.03.2024).