RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3
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beauftragt die bischöfe von Ferrara, Pavia und Piacenza, dann den von Mantua, der mündlich mittheilen könne, was er von ihm gehört, die Lombarden zu versammeln, ihnen den inhalt des ausführlichern schreibens zu erläutern und nicht blos rath, sondern auch gunst und hülfe von ihnen zu verlangen. Reg. imp. 94.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI V,2,3 n. 5856, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1203-12-11_3_0_5_2_3_246_5856
(Abgerufen am 24.04.2024).