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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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beauftragt den erzbischof von Mainz, dass er den magister Prepositinus, scholaster daselbst, welcher sich den erzbischof anzuerkennen weigert und den päpstlichen stuhl mit zudringlichen briefen behelligt, aller beneficien beraube, wenn er sich nicht innerhalb eines monats nach dem empfang der ihn dazu anweisenden päpstlichen briefe ihm unterwirft Inn. Epp. hs. zu Berlin nr. 12.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 5830, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1203-04-01_1_0_5_2_3_219_5830
(Abgerufen am 29.03.2024).