Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

Sie sehen den Datensatz 212 von insgesamt 5555.

befielt dem bischofe von Modena als delegirtem für die klage des abtes von S. Sisto gegen die von Cremona, da diese interdict und excommunication nicht beachten, podesta. consuln und räthe an allen festtagen feierlich für excommunicirt zu verkünden, allen nachbarn den verkehr und die annahme eines podesta von Cremona zu untersagen, die stadt dem interdict verfallen zu erklären, genannte geistliche wegen nichtbeachtung des interdicts zu suspendiren, und zeugen über die rechte des klosters zu vernehmen. Ep. 6,13 u. s.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 5823, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1203-02-28_1_0_5_2_3_212_5823
(Abgerufen am 23.04.2024).