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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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bezeugt dem erzbischof von Trier seine verwunderung, dass er sich noch nicht offen für Otto erklärt habe, ermahnt ihn, den erhaltenen befehlen fernerhin nicht auszuweichen, widrigenfalls die excommunication über ihn ausgesprochen werden solle. Reg. Imp. 68. ‒ Exspectavimus hactenus ‒ formidas. Reg. Imp. 68. ‒ :Mit Laterani nov. 8, aber zwischen stücken von apr. 5 und märz 28: [und wahrscheinlich dieser stellung entsprechend zum apr. gehörig, wie denn auch nicht anzunehmen ist, dass es an demselben tage mit nr. 5808 erlassen, und der inhalt von nr. 5812 wohl ausschliesst, dass dem erzbischof erst am 8 nov. die excommunication angedroht wurde. Vgl. Schwemer Innocenz und die deutsche Kirche 50.]

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 5807, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1202-11-08_1_0_5_2_3_196_5807
(Abgerufen am 25.04.2024).