RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3
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schreibt einem ungenannten bischof, dass der bischof von Speier ungehorsam sei und auf alle weise dem päbstlichen willen entgegen wirke, wie er denn insbesondere einen päbstlichen boten gefangen halte und einen andern habe wollen aufhängen lassen; setzt ihn in kenntniss, dass dieser bischof deshalb auf lätare in person oder durch bevollmächtigte vor dem päbstlichen stuhle zu erscheinen vorgeladen sei bei strafe der suspension, und ertheilt dem angeredeten den auftrag, dieses zum vollzug zu bringen. Reg. imp. 72.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI V,2,3 n. 5803, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1202-10-03_2_0_5_2_3_192_5803
(Abgerufen am 28.03.2024).