RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3
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schreibt allen geistlichen und weltlichen in Deutschland, dass in bezug auf den erzbischof Sifrid von Mainz falsche apostolische briefe verbreitet worden seien; hält es in der ganzen welt für bekannt, dass besagter erzbischof seiner zeit durch den apostolischen legaten bischof von Palestrina nach bestätigung seiner wahl ordinirt und geweiht worden, dass derselbe dann zum apostolischen stuhle kommend (am 21 märz d. i.) in gegenwart des erzbischofs von Salzburg, des markgrafen der Ostmark, des abtes von Salem und anderer Deutschen von ihm (dem pabst) persönlich das pallium empfangen habe; erklärt demnach die in seinem namen ergangenen briefe, in deren folge die bischöfe von Passau, Freising und Eichstädt den erzbischof vorgeladen haben, sich vor ihnen in sachen seiner auf der einen und des mainzer domcapitels und des von demselben postulirten bischofs von Worms auf der andern zu verantworten, für unächt; tadelt die genannten bischöfe, dass sie zu leichtgläubig darauf eingegangen sind, und gebietet, die fälscher aufzusuchen und nach der strenge der gesetze zu bestrafen. Inn. Epp. hs. zu Berlin nr. 6. Winkelmann Philipp 552. ‒ Vgl. oben beim 21 märz und nr. 5825.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI V,2,3 n. 5800, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1202-09-24_2_0_5_2_3_189_5800
(Abgerufen am 17.04.2024).