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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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schreibt den deutschen fürsten, wie er wohl wisse, dass das kaiserthum durch die römische kirche zu ihrem eignen schutze von Griechenland auf Deutschland sei übertragen worden, und dass er darum um so mehr die erhebung dieses landes wünsche, weil ihm wohlbekannt sei, dass das geistliche schwert ungestützt vom weltlichen oft verachtet werde (cum sciamus quod frequeuter gladius spiritualis contemnitur si materiali gladio non iuvatur), dass er auch wisse, wie vielfach ketzereien auftauchen und dass er um so eifriger frieden und eintracht des reichs ersehne; bezeugt seinen schmerz, dass die einen seine briefe unterschlagen, während andere sie missdeuten; erinnert an seine mahnungen zur eintracht; erklärt, wie er genöthigt gewesen sei, sich für einen der kronbewerber zu entscheiden, und gebietet endlich, von nächsten ostern an ein iahr lang waffenstillstand zu halten, um inmittelst über den frieden, allenfalls vor dem päbstlichen stuhl, zu unterhandeln. Scrutator renum‒procurabit. Reg. Imp. 79. P. 1766.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 5813, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1202-00-00_1_0_5_2_3_202_5813
(Abgerufen am 29.03.2024).