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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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schreibt dem bischof von Modena über den streit zwischen denen von Cremona und dem abte von S. Sisto (von Piacenza) über Guastalla und Luzzara, bezüglich deren jene geltend machten. dass sie ihnen um 1000 pfund verpfändet und dass sie dem reiche dafür eidlich verpflichtet seien, und daher baten, die entscheidung auszusetzen, bis das reich mit zustimmung des pabstes ein geeignetes haupt erhalten haben wurde; befielt, die vom bischofe trotzdem verhängte, aber angeblich vom legaten G(uido), cardinalpriester von S. Maria trans Tiberim, des friedens zwischen Cremona und dessen feinden wegen suspendirte excommunication nebst interdict aufrecht zu erhalten und kund zu machen, falls die von Cremona sich nicht zu angegebenem verstehen. Böhmer Acta 618. Ficker Ital. Urk. 259. P. 1347b.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 5751, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1201-05-07_1_0_5_2_3_137_5751
(Abgerufen am 19.04.2024).