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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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schreibt dem erwählten und dem capitel zu Hildesheim (und ebenso dem erzb. von Salzburg), dass er, gedrängt durch die nothwendigkeit in bezug auf die deutsche königswahl einen entschluss zu fassen, den Philipp wegen den ihm entgegenstehenden hindernissen verworfen und die demselben geleisteten eide für ungültig erklärt, dagegen aber den Otto als einen virum industrium et prudentem, fortem et strenuum, anerkannt, und allen geboten habe, demselben königliche ehrung zu erweisen, wozu nun auch sie eingeladen werden. Reg. Imp. 34.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 5733, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1201-03-01_3_0_5_2_3_119_5733
(Abgerufen am 29.03.2024).