RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3
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ermuntert den könig Otto zum gottvertrauen, versichert ihn seines ausharrenden beistands, ermahnt ihn zur standhaftigkeit, räth ihm, die ienseitigen fürsten auch dadurch an sich zu ziehen, dass er dieienigen, welche schon auf seiner seite stehen, sorgsam sich erhält, warnt ihn, seine person durch allzugrosse kühnheit nicht in gefahr zu setzen, erinnert ihn, seine anhänger in der Lombardei und Tuscien durch öftere briefe von seiner günstigen lage in kenntniss zu setzen. Non multum ‒ exponas. Reg. Imp. 57. P. 1586. ‒ Wegen der abfassungszeit vgl. vorher. Man sieht wohl, dass es damals mit Ottos Sache ziemlich schlecht stand; es war die zeit, als in Deutschland der protest gegen das gebahren des cardinallegaten beschlossen wurde.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI V,2,3 n. 5770, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1201-00-00_4_0_5_2_3_157_5770
(Abgerufen am 18.04.2024).