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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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schreibt dem apostolischen legaten bischof von Palestrina, dem magister Philipp und dem akolythen Egid (in beantwortung ihrer etwa im aug. und sept. 1201 geschriebenen briefe im Reg. Imp. 51 und 52); belobt sie, dass sie niemanden unnöthig zur last fallen wollen; ermuntert sie, die anhänglichkeit der fürsten an Otto, dessen anerkennung sie :iuli 3 s. nr. 217c: proclamirt haben, zu befestigen; beauftragt sie, die gerüchte, als wolle er die freiheit der deutschen königswahl beeinträchtigen, zu widerlegen; ermächtigt sie, eine mässige anleihe aufzunehmen, welche der apostolische stuhl zurückzahlen werde; warnt sie, mit excommunicirungen vorsichtig zu sein; genehmigt, was der von Palestrina in bezug auf den von Mainz gethan hat (bezieht sich wohl auf dessen weihe am [30] sept. 1201, vgl. nr. 221a ); gebietet dem von Palestrina, einen andern zum bischof von Worms wählen zu lassen, wenn der bischof (Lupold) sich nicht fügt [vgl. nr. 5766; danach wohl später]; meldet ihnen, dass Walter graf von Brienne den Dipold zuerst (am 10 iuni 1201 bei Capua) in Terra di Lavoro, dann (im oct. 1201 bei Canne am untern Ofanto unweit Barletta) in Apulien geschlagen, Sifrid den bruder Dipolds nebst Otto von Laviano, den mörder des bischofs Albert von Lüttich, gegefangen habe und demnächst den Markwald in Sicilien selbst angreifen werde; erinnert sie schliesslich, ihm jederzeit die reine wahrheit zu schreiben und ihren briefen zeit und ort der abfassung beizufügen. Bonormn omnium ‒ agnoscamus. Reg. Imp. 56. P. 1585. ‒ Dieser brief, der gleich den beiden folgenden, wie der ausstellungsort ergiebt, in der zeit von anfang [oct.] 1201 bis :etwa mitte febr.: 1202 geschrieben sein muss, gewährt zugleich die gewissheit, dass die (nach Rich. Sang. am :26: oct., nach den Ann. Ceccan. zu ende octobers gelieferte) schlacht bei Canne im iahr 1201 statt fand und nicht im iahr 1202, wie bei Rich. Sang. wohl nur durch in unsern abdrücken verfrühte einschiebung der iahrszahl steht.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 5769, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1201-00-00_3_0_5_2_3_156_5769
(Abgerufen am 25.04.2024).