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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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meldet denen von Fermo, dass er nach berathung mit ihren procuratoren und denen der andern städte der Mark, welche er zur herrschaft des apostolischen stuhles zurückgeführt habe, nun, da sein legat, der cardinalpriester G(uido) von S. Maria trans Tiberim, die Mark verlassen, dorthin seinen subdiacon und capellan O. und den kammernotar Albertin sende, fordert sie auf, denselben den treuschwur zu leisten, so weit das nicht schon geschehen, nach ihrem gebote waffenstillstand mit den andern städten der Mark einzugehen, alle domania denselben zu übergeben und eine iährliche zinszahlung an die römische kirche festzustellen, sie daran erinnernd, dass sie, wenn sie nochmals in tirannische knechtschaft zurückfielen, mehr zu leisten haben würden, und dass sie ohne ihn keinen rechtstitel hätten, sich anderweitiger herrschaft zu erwehren. Ep. 3,28. Theiner Cod. dom. 1,34 mit dem tag. ‒ Ebenso an Osimo, dann ohne erwähnung des zinses an Ancona. ‒ Vgl. Ep. 3,30. 31 und unten nr. 5729.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 5723, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1200-11-23_1_0_5_2_3_108_5723
(Abgerufen am 28.03.2024).